| Veranstaltung: | JUKI Diözesankonferenz 2026 |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 4.1. Inhaltliche Anträge |
| Status: | Beschluss |
| Beschluss durch: | Jan Ochsner |
| Eingereicht: | 10.08.2026, 15:19 |
Ergänzung der Satzung: Nichtbezahlen des Mitgliedsbeitrags
Beschlusstext
Die Diözesankonferenz möge beschließen:
Die Satzung wird in § 7 (5) wie folgt ergänzt:
[... Voraussetzung ist ein grob schädigendes Verhalten], eine grobe
Pflichtverletzung wie zum Beispiel ein wiederholtes Nichtentrichten des
Mitgliedsbeitrags [oder ein Verstoß gegen die Grundwerte der JUKI.]
Begründung
Jährlich kommt es vor, dass Mitglieder ihren Jahresbeitrag nicht bezahlen. Das kann mal passieren, meist wegen Umzuügen/Kontowechseln, etc. sollte aber nicht in alle Ewigkeiten so ausgenutzt werden können. Von einigen Mitgliedern wird auch nach mehrfacher Mahnung der Mitgliedsbeitrag nicht entrichtet. Daher schlage ich vor, Mitgliedern beim wiederholten (=zweiten) Nichtentrichten des Mitgliedsbeitrags die Mitgliedschaft entziehen zu können.
Dies ist explizit NICHT auf Mitglieder bezogen, welche sich den Beitrag nicht leisten können. Dafür werden wir immer Wege finden! Durch die Kann-Regelung ist es stets im Ermessensspielraum der DL, welcher Umgang mit der Situation gefunden wird.
