| Veranstaltung: | JUKI Diözesankonferenz 2026 |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 4.1. Inhaltliche Anträge |
| Antragsteller*in: | Ausschuss Prävention (dort beschlossen am: 23.07.2026) |
| Status: | Abgelehnt |
| Eingereicht: | 10.08.2026, 12:54 |
A11: ISK: Meldepflicht
Antragstext
Die Leitung muss vor allem dann involviert werden, wenn ein Verdacht sich
bestätigt und ein Tätigkeitsausschluss ausgesprochen werden muss. Im Falle eines
Tätigkeitsausschlusses ist zusätzlich zur zuständigen Leitung immer auch die
Diözesanleitung zu informieren, um sicherzustellen, dass der
Tätigkeitsausschluss in allen Ebenen und Bereichen eingehalten wird.
Eine Meldung innerhalb der JUKI ist bei externen mutmaßlichen Tatpersonen immer
freiwillig und erfordert das Einverständnis der betroffenen Person. Dies dient
dazu, dass die JUKI für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene ein Anlaufpunkt
ist. Wir möchten die Betroffenen unterstützen und die Hürde sich anzuvertrauen
nicht durch verpflichtende Meldungen erschweren.
Begründung
Wir stehen als Antragstellende nicht hinter diesem Antrag und empfehlen den Antrag abzulehnen. Hintergrund dieses Antrags ist, dass wir als Ausschuss vor der Schwierigkeit stehen, dass unser ISK in der bisher bestehenden Form vom Bistum als nicht genehmigungsfähig bewertet wird. Grund dafür ist, dass wir keine Meldepflicht von Fällen ans Bistum beschreiben.
Wir halten eine Meldepflicht ans Bistum für nicht zielführend und aufgrund der Strukturen des Bistums für inhaltlich falsch und möchten diese nicht in unserem ISK aufnehmen, da wir eine grundlegend andere Haltung verfolgen.
Wir möchten den Wunsch von Betroffenen in den Fokus der Fallarbeit stellen, weil wir glauben, dass wir nur so die Hürde senken können, sich zu melden. Betroffene vertrauen sich nur dort in Organisationen an, wo sie gehört werden und ernst genommen werden. Die Meldepflicht vom Bistum sieht in Teilen das Gegenteil vor:
Das Bistum behält sich vor, eine Strafanzeige zu stellen - auch gegen den Willen der Betroffenen - und beruft sich dabei auf den Kinderschutz. Eine Strafanzeige verfolgt den Zweck, die Schuld einer*s möglichen Täter*in zu ermitteln und zu bestrafen. Kinderschutz wird oft nicht mitgedacht. Dieses Argument ist aus unserer Sicht falsch. Kinderschutz heißt für uns, dass wir Betroffene ernstnehmen und mit den dafür zuständigen Stellen individuelle Lösungen im Einzelfall suchen. Ein pauschales stellen von Strafanzeigen kann zu hohen Belastungen bei den Betroffenen führen und Betroffene zusätzlich belasten.
Ein weiterer Grund, warum wir das Verfahren des Bistums nicht für sinnvoll erachten ist, dass die Meldewege nicht transparent gemacht werden. Das interne Verfahren nach der Meldung ist für Betroffene nicht nachvollziehbar. Auch das kann die Belastung verstärken und bei Betroffen zu einem Gefühl des Kontrollverlusts führen.
Warum wir diesen Antrag trotzdem stellen?
Wir möchten dem Verband gegenüber transparent erklären, warum unser ISK nicht genehmigt wurde und was die Gründe sind, die fachlich gegen eine entsprechende Anpassung für eine genehmigungsfähige Version sprechen.
Wir möchten uns die Rückdeckung des Verbandes einholen, durch die Ablehnung dieses Antrags, um diesen Weg bewusst weiter zu gehen. In allen anderen Punkten haben wir Anpassungen nach Rückmeldung des Bistums vorgenommen oder sie als Anträge vorgelegt und unser ISK entspricht den geltenden Standards. Bisher sind von Seiten des Bistums keine Konsequenzen benannt, wenn kein oder kein genehmigtes ISK vorliegt.

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