A3: Mitgliedsbeitrag
| Veranstaltung: | JUKI Diözesankonferenz 2026 |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 4.1. Inhaltliche Anträge |
| Antragsteller*in: | Diözesanleitung (dort beschlossen am: 29.07.2026) |
| Status: | Modifiziert |
| Antragshistorie: | Version 1(10.08.2026) |
| Veranstaltung: | JUKI Diözesankonferenz 2026 |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 4.1. Inhaltliche Anträge |
| Antragsteller*in: | Diözesanleitung (dort beschlossen am: 29.07.2026) |
| Status: | Modifiziert |
| Antragshistorie: | Version 1(10.08.2026) Version 2 |
Die Diözesankonferenz möge beschließen:
Der Jahresbeitrag für die JUKI wird auf 36 € festgesetzt. Daneben wird eine
Familienmitgliedschaft mit einem Jahresbeitrag in Höhe von 70 € eingerichtet,
bei der Eltern und alle Kinder Mitglied werden können. Im Aufnahmeantrag wird
explizit auf die Möglichkeit eines sozialen Abschlags hingewiesen.
Der Jahresbeitrag für die JUKI wird auf 3624 € festgesetzt. Daneben wird eine Familienmitgliedschaft mit einem Jahresbeitrag in Höhe von 7045 € eingerichtet, bei der Eltern und alle Kinder Mitglied werden können. Im Aufnahmeantrag wird explizit auf die Möglichkeit eines sozialen Abschlags hingewiesen.
Der LR legt im Anschluss an die DIKO fest, welche genauen Bedingungen für die
Familienmitgliedschaft gelten sollen. Außerdem prüft der LR, ob ein anteiliger
Rabatt auf den Mitgliedsbeitrag des ersten Jahres gewährt werden kann, wenn ein
Mitglied erst sehr spät im Jahr beitritt, und beschließt gegebenenfalls eine
solche Regelung.
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