| Veranstaltung: | JUKI Diözesankonferenz 2026 |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 4.1. Inhaltliche Anträge |
| Status: | Beschluss |
| Beschlossen am: | 25.09.2026 |
| Antragshistorie: | Version 4 |
Einrichtung des Ausschusses Prävention
Beschlusstext
Der Ausschuss Prävention wird fortgeführt. Dafür wird er gem. § 14 I der Satzung
mit folgenden Regelungen eingerichtet:
Zusammensetzung:
1 Person aus der Diözesanleitung
Weitere von der DIKO gewählte Personen (diese sind für 2 Jahre gewählt)
Bei der Besetzung des Ausschusses soll darauf geachtet werden Menschen
unterschiedlicher Geschlechter im Ausschuss vertreten zu haben.
Der Ausschuss kann mit Genehmigung des Leitungsrats weitere Personen als
beratende Mitglieder berufen, die eine fachliche Eignung im Bereich Prävention
mitbringen. Diese Personen dienen zur Erweiterung der fachlichen Expertise des
Ausschusses.
Der Ausschuss hat die Aufgabe das ISK stetig weiterzuentwickeln und aktuell zu
halten. Auch ist der Ausschuss ansprechbar für Präventionsfragen in der JUKI
Speyer. Dies umfasst sowohl die Prävention sexualisierter Gewalt wie auch
Prävention von anderen
Gewaltformen.
Die Diözesanleitung hat den Ausschuss bei der Implementierung des ISK zu
unterstützen.
