A25: Einrichtung des Ausschusses Prävention
| Veranstaltung: | JUKI Diözesankonferenz 2026 |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 4.1. Inhaltliche Anträge |
| Antragsteller*in: | Cornelius Appelmann |
| Status: | Modifiziert |
| Antragshistorie: | Version 1(20.08.2026) |
| Veranstaltung: | JUKI Diözesankonferenz 2026 |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 4.1. Inhaltliche Anträge |
| Antragsteller*in: | Cornelius Appelmann |
| Status: | Modifiziert |
| Antragshistorie: | Version 1(20.08.2026) Version 2 |
Der Ausschuss Prävention wird fortgeführt. Dafür wird er gem. § 14 I der Satzung
mit folgenden Regelungen eingerichtet:
Zusammensetzung:
1 Person aus der Diözesanleitung
Weitere von der DIKO gewählte Personen (diese sind für 2 Jahre gewählt)
Bei der Besetzung des Ausschusses soll darauf geachtet werden Menschen
unterschiedlicher Geschlechter im Ausschuss vertreten zu haben.
Der Ausschuss kann weitere Personen als beratende Mitglieder berufen, die eine
fachliche Eignung im Bereich Prävention mitbringen. Diese Personen dienen zur
Erweiterung der fachlichen Expertise des Ausschusses.
Der Ausschuss kann mit Genehmigung des Leitungsrats weitere Personen als beratende Mitglieder berufen, die eine fachliche Eignung im Bereich Prävention mitbringen. Diese Personen dienen zur Erweiterung der fachlichen Expertise des Ausschusses.
Der Ausschuss hat die Aufgabe das ISK stetig weiterzuentwickeln und aktuell zu
halten. Auch ist der Ausschuss ansprechbar für Präventionsfragen in der JUKI
Speyer. Dies umfasst sowohl die Prävention sexualisierter Gewalt wie auch
Prävention von anderen
Gewaltformen.
Die Diözesanleitung hat den Ausschuss bei der Implementierung des ISK zu
unterstützen.
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