A8: ISK: Kontakt auf Social Media
| Veranstaltung: | JUKI Diözesankonferenz 2026 |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 4.1. Inhaltliche Anträge |
| Antragsteller*in: | Cornelius Appelmann |
| Status: | Modifiziert |
| Antragshistorie: | Version 1(10.08.2026) |
| Veranstaltung: | JUKI Diözesankonferenz 2026 |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 4.1. Inhaltliche Anträge |
| Antragsteller*in: | Cornelius Appelmann |
| Status: | Modifiziert |
| Antragshistorie: | Version 1(10.08.2026) Version 2 |
Die Diözesankonferenz möge beschließen:
Die Absätze des III. (ISK) werden eine Ziffer nach hinten geschoben.
Der neue III.1. lautet:
Betreuende Personen dürfen mit teilnehmenden Personen, die das erforderliche
Mindestalter für ein soziales Medium oder eine ähnliche Plattform (insbesondere
solche mit Messenger-Funktionen) noch nicht erreicht haben, keinen Kontakt auf
der betreffenden Plattform haben. Hierzu zählen jegliche Arten der Interaktion.
Gruppen unter Teilnehmenden auf Social-Media, die im Zusammenhang mit der JUKI
Speyer erstellt wurden, sollen von Betreuenden beaufsichtigt werden.
Gruppen unter Teilnehmenden auf Social-Media, die im Zusammenhang mit der JUKI Speyer erstellt wurden, sollen von Betreuenden beaufsichtigt werden.
Social-Media bietet großes Gefahrenpotenzial für Kinder und Jugendliche. Gerade im Kontext mit Betreuern können gefährliche Situationen entstehen. Aktivitäten auf Social-Media sind meist nicht von den sorgeberechtigten Personen im Blick und bieten so Räume, in denen Missbrauchsszenarien leicht entstehen und unentdeckt bleiben könnten.
Nicht ohne Grund haben die Plattformen Altersbeschränkungen. Sind Kinder noch nicht zugelassen für eine Plattform, so ist das Verbot für den Kontakt auf derselben nicht weiter begründungsbedürftig.
Bei unter 16-Jährigen hilft das Einverständnis der Eltern, dass diese wissen, dass das Kind Kontakt auf diesen Plattformen hat und hilft bei einer hoffentlich niemals notwendigen Aufarbeitung möglicher Missbrauchsfälle, da der Kontaktbeginn dokumentiert wird.
Gruppen bieten ebenso ein großes Potenzial für Mobbing und sexualisierte Gewalt, deswegen sollten diese beaufsichtigt werden. Dies meint keine Kontrolle oder Zensur von Meinungen, sondern soll ausschließlich den fairen Umgang sicherstellen.
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