Diese Tabelle beschreibt den Status, die Antragstellerin und verschiedene Rahmendaten zum Änderungsantrag
| Antrag: | ISK: Kontakt auf Social Media |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Paul Martin |
| Status: | Angenommen |
| Eingereicht: | 26.09.2026, 10:54 |
| Antrag: | ISK: Kontakt auf Social Media |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Paul Martin |
| Status: | Angenommen |
| Eingereicht: | 26.09.2026, 10:54 |
Gruppen unter Teilnehmenden auf Social-Media, die im Zusammenhang mit der JUKI Speyer erstellt wurden, sollen von Betreuenden beaufsichtigt werden.
Die Diözesankonferenz möge beschließen:
Die Absätze des III. (ISK) werden eine Ziffer nach hinten geschoben.
Der neue III.1. lautet:
Betreuende Personen dürfen mit teilnehmenden Personen, die das erforderliche
Mindestalter für ein soziales Medium oder eine ähnliche Plattform (insbesondere
solche mit Messenger-Funktionen) noch nicht erreicht haben, keinen Kontakt auf
der betreffenden Plattform haben. Hierzu zählen jegliche Arten der Interaktion.
Gruppen unter Teilnehmenden auf Social-Media, die im Zusammenhang mit der JUKI
Speyer erstellt wurden, sollen von Betreuenden beaufsichtigt werden.
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