A24: Nachhaltige Verpflegung
| Veranstaltung: | JUKI Diözesankonferenz 2026 |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 4.1. Inhaltliche Anträge |
| Antragsteller*in: | Cornelius Appelmann |
| Status: | Modifiziert |
| Eingereicht: | 20.08.2026, 21:11 |
| Antragshistorie: | Version 1(20.08.2026) |
| Veranstaltung: | JUKI Diözesankonferenz 2026 |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 4.1. Inhaltliche Anträge |
| Antragsteller*in: | Cornelius Appelmann |
| Status: | Modifiziert |
| Eingereicht: | 20.08.2026, 21:11 |
| Antragshistorie: | Version 1(20.08.2026) Version 1 |
Der Beschluss „Nachhaltige Verpflegung“ der DIKO 2023/2 wird gestrichen.
Stattdessen gilt folgende Regelung:
„Die JUNGE KIRCHE SPEYER verpflichtet sich, auf nachhaltige Ernährung zu achten.
Das bedeutet, dass kein Fleisch und Fisch konsumiert werden soll und die Menge
an tierischen Produkten möglichst klein gehalten werden soll. Darüber hinaus
soll darauf geachtet werden, Obst und Gemüse regional und saisonal einzukaufen
und auf den geringen Co2-Ausstoß in der Produktion zu achten. Dies soll den
Kinder und Jugendlichen veranschaulicht werden.“
„Die JUNGE KIRCHE SPEYER verpflichtet sich, auf nachhaltige Ernährung zu achten. Das bedeutet, dass kein Fleisch und Fisch konsumiert werden soll und die Menge an tierischen Produkten möglichst klein gehalten werden soll. Darüber hinaus soll darauf geachtet werden, Obst und Gemüse regional und saisonal einzukaufen und auf den geringen Co2-CO2-Ausstoß in der Produktion zu achten. Dies soll den Kinder und Jugendlichen veranschaulicht werden.“
Darüber hinaus wird durch den LR ein Positions- und Informationspapier zum Thema
„Nachhaltigkeit in der Ernährung“ erstellt.
Die Differenz der Regelung zwischen Orts- und Diözesanebene sorgte im vergangenen Jahr für Unsicherheiten. Eine möglichst nachhaltige und ethisch vertretbare Ernährung muss unser Verbandsziel sein.
Allerdings ist der bisherige Antragstext an vielen Stellen widersprüchlich. Stellt man Regelungen zur Ernährung aufgrund von Nachhaltigkeit oder ethischen Aspekten auf, so ist eine vegetarische Ernährung nicht zielführend. Entweder wird regelungstechnisch der Konsum tierischer Produkte komplett unterbunden oder man stellt auf die Eigenverantwortung der Projektverantwortlichen ab, eine gelungene Abwägung vorzunehmen. Deswegen wird in diesem Vorschlag mit einer Soll-Vorschrift gearbeitet. Möchte die Versammlung stattdessen eine strenge Regelung beibehalten, so würde ich empfehlen, eine einheitliche Regelung für Orts- und Diözesanebene zu finden.
Kommentare
Felix Drexelmeier:
es heißt "CO2"-Ausstoß (tiefgestellte 2 ) nicht "Co2" (das O muss groß sein sonst ist es ein Kobalt-Ausstoß, wäre sicherlich ähnlich ungesund; weiterhin: komplett korrekt sollte die "2" tiefgestellt sein)
Sorry der Chemiker in mir musste da kurz raus :)
Leoni Blüm:
Cornelius Appelmann:
Felix Drexlmeier:
Hanna Poß: